Unser Ziel ist ein verständlicher Serviceprozess mit einem Bearbeitungsziel von zehn Werktagen bei vollständigen Unterlagen.
1. Allgemeine Hinweise zum Serviceprozess
Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen unvollständig sind, Rückfragen erforderlich werden, der Scooter nicht transportsicher verpackt ist, Ersatzteile vorübergehend nicht verfügbar sind, zusätzliche technische Prüfungen erforderlich sind oder Kapazitätsengpässe/externe Logistikprozesse vorliegen. Ziel ist eine Erstreaktion innerhalb von zwei Werktagen. Das Bearbeitungsziel liegt bei zehn Werktagen, in regulären Ausnahmefällen bei maximal 14 Werktagen. Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Vorliegen aller erforderlichen Informationen sowie nach Wareneingang eines freigegeben eingesandten Scooters. Antwortzeiten zu Rückfragen, fehlende Mitwirkung oder ausstehende Freigaben können die Bearbeitungszeit verlängern und werden nicht berücksichtigt.
2. Servicefreigabe und Einsendung
Der Scooter darf erst nach ausdrücklicher Freigabe eingesendet werden. Unangekündigte Einsendungen können zu Verzögerungen führen, abgelehnt werden oder kostenpflichtig zurückgesendet werden.
3. Voraussetzungen für Gewährleistungs- und Garantiefälle
Zwingend erforderlich: Kaufbeleg, Seriennummer, Modellbezeichnung, nachvollziehbare Fehlerbeschreibung. Zusätzlich können Fotos/Videos oder weitere technische Angaben angefordert werden. Unvollständige oder nicht plausibel dargestellte Fälle können ausgesetzt oder abgelehnt werden.
4. DOA- / Frühdefektregelung
Ein DOA-Fall setzt voraus: Meldung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Kaufdatum, vollständige Angaben, eindeutige Identifikation des Produkts und plausibles Fehlerbild. Keine DOA-Fälle bei: Gebrauchsspuren, Bedienfehlern, Verpackungsschäden ohne Funktionsbeeinträchtigung, Widerruf. Die finale Einstufung erfolgt ausschließlich nach technischer Prüfung durch den Hersteller.
5. Gewährleistung und Garantie
Leistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch auf Neugerät, sofortigen Austausch oder bestimmte Abwicklungsformen besteht nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Ein gemeldeter Fehler muss nachvollziehbar oder reproduzierbar sein. Kann kein Fehler festgestellt werden, kann der Fall als kostenpflichtiger Servicefall behandelt werden.
6. Ausschlüsse von Gewährleistung und Garantie
Ausgeschlossen bei: Sturz- und Unfallschäden, Flüssigkeits-/Wasserschäden, Tuning, Verwendung von Fremdteilen, Manipulationen, fehlerhafter Eigenreparatur, Nutzung ungeeigneter Ladegeräte, entfernter/manipulierter Seriennummer, normalem Verschleiß (Reifen, Bremsen, Griffe, Lager, Akkuleistungsabnahme im üblichen Rahmen).
7. Zubehör und Verpackung
Zubehör darf nur mitgeschickt werden, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Ist keine Verpackung vorhanden, kann nach Verfügbarkeit eine bereitgestellt werden. Wird Gewährleistung abgelehnt oder liegt ein kostenpflichtiger Fall vor, können Verpackungs-, Logistik- und Prüfkosten weiterberechnet werden.
8. Technische Prüfung
Bei allen Servicefällen erfolgt zunächst eine technische Prüfung. Der Hersteller entscheidet über Einstufung, Reparaturumfang, wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und weitere Maßnahmen. Nicht reproduzierbare Fehler können zur Ablehnung führen.
9. Kostenpflichtige Servicefälle
Außerhalb von Gewährleistung/Garantie erfolgt eine technische Prüfung und ggf. ein Kostenvoranschlag. Reparatur erst nach Freigabe. Bei fehlender Rückmeldung kann der Fall geschlossen und das Gerät kostenpflichtig zurückgesendet werden.
10. Austauschlösungen / Refurbished Geräte
Ist eine Reparatur unwirtschaftlich oder technisch nicht möglich, kann ein refurbished PURE-Modell mit gleicher oder besserer Ausstattung angeboten werden. Ein Anspruch auf ein Neugerät besteht nicht.
11. Mitwirkungspflichten
Kund:innen sind verpflichtet: vollständige/korrekte Angaben zu machen, auf Rückfragen zu reagieren, angeforderte Nachweise zu liefern. Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.
12. Software und Konfiguration
Reine Software-, App- oder Einstellungsprobleme ohne Hardwaredefekt stellen keinen Gewährleistungsfall dar. Zur Behebung können Updates, Resets oder Neukonfigurationen nötig sein.
13. Sicherheitsrelevante Fälle
Bei Problemen (z.B. Akku, Bremsen) können besondere Prüfprozesse, Nutzungseinschränkungen oder spezielle Versandvorgaben festgelegt werden.
14. Eigentum an Teilen
Ausgetauschte Teile können zu Analysezwecken einbehalten werden.
15. Kulanz
Erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch.
16. Abschluss
Maßgeblich sind technische Prüfung, Dokumentation, gesetzliche/vertragliche Regelungen.
Vertragspartner: STREETBOOSTER GmbH, Oranienstraße 43, 35745 Herborn.
Wir behalten uns Anpassungen dieses Leitfadens vor.